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Krypto-Betrug melden: So gehen Sie in der Schweiz vor

Wenn Sie in der Schweiz Opfer eines Krypto-Betrugs geworden sind, erledigen Sie zwei Dinge noch am selben Tag: Anzeige bei der Kantonspolizei erstatten und die beteiligten Wallet-Adressen öffentlich melden.

Die Anzeige startet das Strafverfahren. Die öffentliche Meldung wirkt sofort — die Adresse wird für Börsen, Ermittler und die nächste Person sichtbar, die kurz vor einer Überweisung steht. Das eine ersetzt das andere nicht.

Der Zeitfaktor entscheidet. Je früher Adressen und Transaktions-Hashes dokumentiert sind, desto grösser die Chance, dass eine Börse die Gelder einfriert, bevor sie sich verteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Strafanzeige erstatten Sie bei jeder Kantonspolizei. Die Strafverfolgung ist in der Schweiz kantonal organisiert — zuständig ist grundsätzlich Ihr Wohnkanton.
  • Nehmen Sie Ausweis und sämtliche Unterlagen mit. Ohne Belege lässt sich die Anzeige nicht sauber aufnehmen.
  • Cybervorfälle melden Sie zusätzlich dem Bundesamt für Cybersicherheit über das Meldeformular auf report.ncsc.admin.ch.
  • Die FINMA-Warnliste führt Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung tätig sind. Sie ist ein Prüfinstrument vor der Einzahlung — die FINMA bearbeitet keine Einzelfälle und holt keine Gelder zurück.
  • Trennen Sie sofort jede Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer, falls Sie im Verlauf des Kontakts eine installiert haben.

Was in den ersten Stunden zählt

Überweisen Sie nichts mehr — auch keine Gebühren und keine Steuern. Die meisten Geschädigten zahlen noch ein letztes Mal, weil angeblich eine Freischaltung für die Auszahlung nötig ist. Dieses Geld ist verloren.

Danach in dieser Reihenfolge:

  1. Fernzugriff trennen und deinstallieren. Wenn Sie AnyDesk, TeamViewer oder Ähnliches auf Anweisung installiert haben, hat die Gegenseite unter Umständen weiterhin Zugriff auf Ihr Gerät.
  2. Empfängeradressen und Transaktions-Hashes sichern. Beides steht im Verlauf Ihrer Wallet oder Ihrer Börse. Das ist die wichtigste Angabe der gesamten Anzeige.
  3. Alles dokumentieren, bevor es verschwindet. Vollständige Chatverläufe, das Profil des Kontakts, die Website der Plattform, das Dashboard mit den angeblichen Gewinnen.
  4. Bank kontaktieren, falls kürzlich eine Banküberweisung stattgefunden hat.
  5. Anzeige bei der Kantonspolizei erstatten.

Wo Sie Meldung erstatten

Kantonspolizei

Die Strafverfolgung ist kantonal organisiert. Sie können bei jeder Kantonspolizei Anzeige erstatten; zuständig ist in der Regel Ihr Wohnkanton. Nehmen Sie Ihren Ausweis und sämtliche Belege mit — ausgedruckt oder auf einem Datenträger.

Eine Anzeige, die nur festhält "ich wurde im Internet betrogen", trägt kein Verfahren. Die Adressen und Hashes sind das, was den Unterschied macht.

Bundesamt für Cybersicherheit — report.ncsc.admin.ch

Über das Meldeformular des Bundes können Sie Cybervorfälle melden, auch Werbung für Online-Anlagebetrug. Die Meldung ersetzt die Strafanzeige nicht, hilft aber dabei, verbreitete Kampagnen zu erkennen und öffentlich zu warnen.

Die FINMA-Warnliste ist ein Prüfinstrument, keine Meldestelle

Diese Unterscheidung erspart Ihnen Zeit.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht führt eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne die erforderliche Bewilligung tätig sind, sowie ein Verzeichnis der bewilligten Finanzdienstleister. Beides ist dafür gedacht, vor einer Einzahlung geprüft zu werden. Ist ein Anbieter nicht aufgeführt, ist das ein deutliches Signal.

Die FINMA bearbeitet jedoch keine Einzelfälle von Geschädigten und holt keine Gelder zurück. Wer eine Rückerstattung erreichen will, kommt an der Strafanzeige bei der Kantonspolizei nicht vorbei.

Welche Unterlagen Sie brauchen

  • Ausweisdokument
  • Wallet-Adressen, an die Sie gesendet haben
  • Transaktions-Hash (TXID) jeder Zahlung mit Datum und Uhrzeit
  • Vollständige Chatverläufe als Screenshot, keine Ausschnitte
  • Exakte URL der Plattform, des Profils oder der Werbung
  • Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kaufbelege der Kryptowährung
  • Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen
  • Eine schriftliche Chronologie: erster Kontakt, jede Zahlung, letzter Kontakt

Zwei Schweizer Besonderheiten

Die Zuständigkeit ist kantonal. Anders als in Ländern mit zentraler Polizeibehörde führt in der Schweiz der Kanton das Verfahren. Das ist kein Nachteil, aber es lohnt sich, gleich am richtigen Ort zu erscheinen — in der Regel im Wohnkanton — statt den Fall später zu verschieben.

Fernwartung ist ein wiederkehrendes Element. Bei Anlagebetrug wird auffällig oft verlangt, eine Fernwartungssoftware zu installieren, damit der "Berater" beim Einrichten des Kontos hilft. Wer das getan hat, sollte davon ausgehen, dass die Gegenseite Zugriff auf das Gerät hatte. Software entfernen, Passwörter ändern, E-Banking prüfen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Manchmal. Deutlich seltener, als es beworben wird.

Entscheidend ist eine einzige Frage: Erreichen die Gelder einen regulierten Dienst — eine zentrale Börse, einen Zahlungsdienstleister — bevor sie sich verteilen? Wenn ja und eine Anzeige vorliegt, gibt es einen Weg. Laufen die Mittel über Mixer oder in Netzwerke mit geringer Kooperationsbereitschaft, wird dieser Weg sehr schmal.

Eine Quote kann Ihnen niemand seriös nennen. Wer das am Telefon tut, ohne eine einzige Transaktion gesehen zu haben, verkauft Ihnen etwas.

Vorsicht vor "Rückholungs"-Angeboten

Wenige Wochen nach dem Schaden meldet sich jemand und bietet an, Ihr Geld zurückzuholen. Mal als Kanzlei, mal mit angeblichen Kontakten zu einer Börse oder zu Behörden. Verlangt wird eine Vorauszahlung, eine "Gerichtsgebühr" oder erneut Fernzugriff auf Ihren Rechner.

Dahinter steht dieselbe Struktur oder jemand, der die Opferliste gekauft hat. Die Merkmale sind stabil:

  • Der Kontakt kommt von dort, nicht von Ihnen
  • Geld wird vor jeder Leistung verlangt
  • Ein Erfolg wird garantiert
  • Es werden angebliche Insider-Kontakte behauptet

Behörden verlangen für Ermittlungen kein Geld und fordern keine Vorauszahlung, um Gelder zurückzuholen.

Warum die Adresse öffentlich melden

Ein Strafverfahren läuft im Tempo des Verfahrens. Eine öffentliche Meldung wirkt sofort.

Wenn Sie Adresse, Hash und Website bei Chainabuse melden, ist dieser Eintrag für Compliance-Teams von Börsen, für Ermittler und für jede Person sichtbar, die vor einer Überweisung nach diesem Namen oder dieser Adresse sucht. Chainabuse ist kostenlos, für alle offen und bündelt Meldungen zur selben Adresse — aus einzelnen Fällen wird ein erkennbares Muster.

Häufig profitiert nicht die meldende Person, sondern diejenige, die zwei Wochen später sucht und die Warnung findet.

Häufige Fragen

1. Wo melde ich Krypto-Betrug in der Schweiz?

Mit einer Strafanzeige bei der Kantonspolizei — zuständig ist in der Regel Ihr Wohnkanton. Zusätzlich können Sie den Vorfall über report.ncsc.admin.ch dem Bundesamt für Cybersicherheit melden.

2. Was muss ich zur Anzeige mitbringen?

Ihren Ausweis und sämtliche Belege: Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, vollständige Chatverläufe, die URL der Plattform, Kontoauszüge und eine schriftliche Chronologie.

3. Was ist die FINMA-Warnliste?

Ein Verzeichnis der FINMA mit Unternehmen, die möglicherweise ohne die erforderliche Bewilligung tätig sind. Es dient der Prüfung vor einer Einzahlung. Die FINMA nimmt keine Einzelfälle von Geschädigten entgegen und holt keine Gelder zurück — dafür ist die Strafanzeige zuständig.

4. Bringt eine Meldung ans Bundesamt für Cybersicherheit etwas?

Sie ersetzt die Strafanzeige nicht, hilft aber dabei, verbreitete Betrugskampagnen zu erkennen und öffentlich davor zu warnen. Beides zusammen ist sinnvoll.

5. Ich habe AnyDesk oder TeamViewer installiert — was jetzt?

Trennen und deinstallieren Sie die Software sofort, ändern Sie Ihre Passwörter und prüfen Sie Ihr E-Banking. Gehen Sie davon aus, dass die Gegenseite Zugriff auf das Gerät hatte.

6. Bekomme ich mein Geld zurück?

Möglich ist es, wenn die Gelder eine regulierte Börse erreichen und eine Anzeige vorliegt. Garantiert ist es nie. Jedes Angebot, das eine Rückholung gegen Vorauszahlung zusichert, sollten Sie als Betrugsversuch behandeln.

7. Ist eine Meldung bei Chainabuse dasselbe wie eine Strafanzeige?

Nein — sinnvoll sind beide. Die Strafanzeige leitet das Verfahren im Kanton ein. Die Meldung bei Chainabuse macht die Adresse sofort für Börsen und Ermittler weltweit sichtbar.

Melden Sie die Wallet-Adresse bei Chainabuse — kostenlos und in wenigen Minuten.

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